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Widerrufsbelehrung

1) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs, bzw. Rückgaberecht gem. §312d BGB i.V.m. §§355,356 BGB
(2) Verbraucher können Ihren Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. eMail, Brief oder Fax) oder durch Rücksendung der Ware beanspruchen. Der Widerruf beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind Leistungen von beiden Seiten herauszugeben.
(3.1)Die Rückzahlung des Kaufpreises, erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit (Rücksendung der Ware) (BGB §286 Abs. 3).Erst nach dieser Zeit findet sich DJ-Parts Media im Verzug.
(4) Kann die Ware durch den Kunden ganz oder teilweise oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, muss Werteersatz geleistet werden, auch wenn die Verschlechterung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware eingetreten ist.
(5) Im Falle eines wirksames Widerrufes ist der Kunde verpflichtet die bereits erhaltene Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Tagen an DJ-Parts Media zurückzusenden.
Bei einer Warenlieferung von bis zu EUR 40,00 hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
Der Widerruf ist zu entrichten an:

DJ-Parts I.Schuller & D. Riederer GbR
Wexstr. 25
10755 Berlin
Tel. +49(30)-345 00 775
Fax.+49(30)-349 01 382
eMail: info@dj-parts.de

(6) Ein Widerrufsrecht besteht nicht gemäß §312d BGB
- Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden sind.
- Software oder Datenträger die vom Kunden entsiegelt worden sind

(7) Sofern der Kunden den Vertrag durch ein Darlehen finanziert und den finanzierten Vertrag widerruft, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kunde Ware bei DJ-Parts bestellt und gleichzeitig einen Darlehensvertrag über unseren Partner, die Santander Bank abschließt, oder DJ-Parts auf andere Weise an der Finanzierung des Kaufpreises beteiligt ist, gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der DJ-Parts bedient.
Wenn das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits der DJ-Parts zugeflossen ist, kann sich der wegen der Rückabwicklung nicht nur an DJ-Parts, sondern auch an den Darlehensgeber halten.
Das gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.

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